Einheiten des Katastrophenschutzes in Münchweiler

- LZR-ZUG -


 

Die Vorgeschichte

Im März 1951 wurde im Bund die Luftschutz-Arbeitsgemeinschaft gebildet. Nachdem die Westalliierten im Juli 1951 der Durchführung ziviler Luftschutzmaßnahmen zugestimmt hatten, wurde noch im gleichen Jahr der Allgemeine Luftschutzverband gegründet. Das Bundeskabinett übertrug dann im November 1951 die Federführung für den Wiederaufbau des Luftschutzes an den Bundesminister des Inneren. Der Allgemeine Luftschutzverband wurde dann in Bundesluftschutzverband (BLSV) umbenannt. Durch Beschluss des Bundeskabinetts am 11. Dezember 1953 wurde dann die Bundesanstalt für zivilen Luftschutz (BzL) eingerichtet, die später die Bezeichnung „Bundesanstalt für den zivilen Bevölkerungsschutz“ trug.

Im Jahr 1956, nach einer Änderung des Grundgesetzes, wurde die Bundesregierung ermächtigt, die Bundeswehr aufzubauen und den Schutz der Zivilbevölkerung neu zu regeln. Dadurch war der endgültige Aufbau eines geordneten Zivilschutzes möglich.

Das Erste Gesetz über die Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vom 09. Oktober 1957 war dann die Grundlage des Katastrophenschutzes. Auch die heutigen Grundlagen gehen noch auf dieses Gesetz zurück. In der Folge dieses Gesetzen gründete der Bund dann eine eigene weitere Hilfsorganisation zur Abwehr von Schadenslagen für die Zivilbevölkerung. Der Luftschutzhilfsdienst (LSHD) wurde aufgestellt und war damit die zweite bundesweite Hilfsorganisation neben dem THW.

Er gliederte sich in die folgenden Fachdienste mit einer klar definierten Aufgabenzuweisung:

LS-Brandschutzdienst (LS-F) – der Zusatz LS-FB steht für Bereitschaft

  • LS-Bergungsdienst (LS-B)
  • LS-Sanitätsdienst (LS-SAN)
  • LS-Veterinärdienst (LS-VET)
  • LS-ABC-Dienst (LS-ABC)
  • LS-Betreuungsdienst (LS-BETR)
  • LS-Lenkungs- und Sozialdienst (LS-L)
  • LS-Fernmeldedienst (LS-FM)

Später kamen auch noch andere Einheiten hinzu oder es kam zu Änderungen.

Bundesweit war eine Gesamtzahl vom 260.000 Helfer geplant, wovon 30.000 Helfer für überörtliche Verbände vorgesehen waren. Von den Gemeinden sollte der 230.000 Helfer starke örtliche LSHD und von den Ländern der überörtliche LSHD aufgestellt werden.

Beim Aufbau der Fachdienste des LSHD leisteten die bestehenden Hilfsorganisationen eine wertvolle Hilfe. So z.b.

Feuerwehren beim LS-Brandschutzdienst

  • THW beim LS-Bergungsdienst
  • DRK, ASB usw. beim LS-Sanitätsdienst
  • Usw.

Diese Organisationen hatten veranlasst, dass ihre Helfer sich den Einheiten des LSHD zur Verfügung stellten und bildeten die Helfer, auch für den LSHD und seine Aufgaben in ihrem jeweiligen Fachgebiet aus. Die Helfer blieben aber alle auch weiterhin Mitglied ihrer Organisation (z.b. Feuerwehr) aus der sie gekommen waren.

Viele Feuerwehren (nachfolgen wird nur noch auf Feuerwehren eingegangen – viele Aussagen treffen aber auch auf die anderen Bereiche zu) sahen aber auch Chancen im Engagement bei LSHD. So war bekannt, dass Fahrzeuge, Material, Schutzkleidung und persönliche Ausrüstung zur Verfügung gestellt werden. Zu dieser Zeit bestand schließlich ein enormer Nachholbedarf in diesen Bereichen.

War die Mitwirkung im LSHD am Anfang durch ausschließlich freiwillige Helfer organisiert, bot sich später die Möglichkeit, bei der Mitwirkung im LSHD für eine bestimmte Dauer, vom Wehrdienst freigestellt zu werden. Unter Berücksichtigung eines damals noch 18-monatigen Wehrdienstes war dies eine lukrative Möglichkeit. So kamen immer mehr „Freigestellte“ zu den Einheiten des LS-Brandschutzdienstes.

Diese Entfernten sich durch den immer größeren Zugang von Nicht-Feuerwehrmitgliedern auch immer weiter von den ursprünglichen Organisationen und waren dann eigenständige Einheiten, die oft dort wo sie stationiert waren, nichts mehr mit der örtlichen Feuerwehr mehr zu tun hatten.

Einige Schwächen im LSHD-System waren für das Bundesministerium des Inneren dann Anlaß für eine Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutzes. Hieraus entstand dann das „Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutz – KatsG),

das vom Bundestag im Juni 1968 verabschiedet und den Übergang des LSHD in den neuen Katastrophenschutz zur Folge hatte. Zu diesem Zeitpunkt dachte man schon an eine Integration der bestehenden Brandschutzeinheiten in die örtlich vorhandenen Feuerwehren. In manchen Bundesländern geschah diese Eingliederung bereits Anfang der 70 er Jahre (z.b. im Hamburg im Jahr 1972 – wobei hier alle LSHD-Einheiten in die dortige Feuerwehr integriert wurden), in Rheinland-Pfalz doch etwas später.

Organisation der LS-Feuerwehrbereitschaft (STAN von 1960/1965)

Die örtlichen und die überörtlichen Feuerwehrbereitschaften waren nach den gleichen organisatorischen Vorgaben aufgestellt.

Die Bereitschaft hatte eine Stärke von 87 Mann

 

Führungsgruppe

Stärke: 6 Mann

Fahrzeuge: Fukow (Funkkommandowagen)

2 Krad (wären im Einsatzfall beordert worden)

I. und II. Zug (A-Züge - A für Angriff)

Stärke: damals 24 Mann

Fahrzeuge: PKW (1/2 – wäre beordert worden)

VLF (1/5)

TLF 8 (1/2)

TLF 8 (1/2)

LF 16-TS (1/8)

III. Zug (W-Zug - W für Wasser)

Stärke: damals 24 Mann

Fahrzeuge: PKW (1/2 – wäre beordert worden)

TLF 16 (1/5)

SKW (1/5 - Schlauchkraftwagen)

LF 16-TS (1/8)

IV. Zug (Versorgungszug)

Stärke: damals 10 Mann

Fahrzeuge: PKW (1/1 – wäre beordert worden)

Krad (0/1 – wäre beordert worden)

DL (1/1 – wäre beordert worden)

mLKW (mittlerer LKW – 1/1 – wäre beordert worden)

mLKW mit FKH (1/2 – LKW beordert – Feldkochherd vorhanden)

 

Die Situation in Münchweiler

Im Februar 1963 wurde erstmals über die Aufstellung eines Zuges der Feuerwehrbereitschaft des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) in Münchweiler gesprochen.

Für die Aufstellung des Zuges musste die Gemeinde die erforderlichen freiwilligen Helfer gewinnen und auch die notwendigen Unterstellräume zur Verfügung stellen. Bei einem Werbeabend konnten 24 Helfer verpflichtet werden. Weiterhin entschied sich die Gemeinde im Jahr 1964 für den Bau einer Fahrzeughalle für den LSHD und die Feuerwehr am Rathaus, welche dann für den Teil des LSHD von der Bezirksregierung angemietet wurde. Damit waren die Voraussetzungen für die Aufstellung des Zuges geschaffen.

 

In Münchweiler wurde der II. Zug der 5 4 LS-FB-RPL (Luftschutz-Feuerwehrbereitschaft-Rheinland-Pfalz) stationiert. Später führte der Zug die Bezeichnung LZ-R (Löschzug-Rettung). Zur Feuerwehrbereitschaft gehörten weiterhin die Züge in Rodalben (I. Zug) und Rieschweiler (III. und IV. Zug).

Bis zur Fertigstellung der Fahrzeughalle im Jahr 1966 wurden die Helfer in Ausbildungsveranstaltungen vor Ort sowie in Lehrgängen an zentralen Ausbildungseinrichtungen theoretisch und praktisch ausgebildet.

Am 15. Mai 1966 wurden dann die 4 Feuerwehrfahrzeuge des Zuges ausgeliefert. Dies waren folgende Fahrzeuge:

Vorauslöschfahrzeug (VLF) – Mercedes Unimog – Staffelbesatzung 1/5

Tanklöschfahrzeug (TLF 8/8) – Mercedes Unimog – Truppbesatzung 1/2

Tanklöschfahrzeug (TLF 8/8) – Mercedes Unimog – Truppbesatzung 1/2

Löschgruppenfahrzeug (LF 16-TS) – Magirus Deutz – Gruppenbesatzung 1/8

Die Fahrzeuge verfügten zum Zeitpunkt der Auslieferung über einen Wasservorrat von 1.930 Litern, 1.670 Meter Schlauchleitung, 6 Preßluftatmer, 1 Sauerstoffbehandlungsgerät, Seilwinde, Greifzug sowie die sonst übliche feuerwehrtechnische Beladung. Sämtlich Fahrzeuge und Ausrüstung wurden durch das Land zur Verfügung gestellt.

Später wurde das VLF zu einem Hilfsrüstwagen (HRW) umgebaut und im Jahr 1984 durch einen RW 1 (Mercedes Unimog) ersetzt. Im Jahr 1981 wurde ein zweites Löschgruppenfahrzeug LF-16-TS als Ersatz für die beiden Tanklöschfahrzeuge TLF 8/8 ausgeliefert. Die beiden TLF blieben aber noch bis 1984 bzw. 1986 im Standort Münchweiler und gingen dann zurück an die KatS-Zentralwerkstatt nach Neustadt.

Das Land und der Bund erkannten aber recht früh welch ein Einsatzwert hier oftmals ungenutzt blieb. Dies war eine der Schwächen die 1968 zum neuen KatsG führten. Wie bereits erwähnt standen die Züge beim regulären Einsatzgeschehen in den Kommunen in der Regel nicht zur Verfügung. Viele Feuerwehren verfügten auch nicht über die Ausrüstung wie sie in den Zügen vorhanden war. Weiterhin musste an den betreffenden Standorten immer Personal für zwei Feuerwehreinheiten vorgehalten werden. Aus diesen Gründen entschied man sich in den 70er Jahren, die LZ-R zwar organisatorisch bestehen zu lassen, sie aber in die kommunalen Feuerwehren einzugliedern.

Die Eingliederung in die Feuerwehr dauerte aber noch recht lange und wurde am 09. Juli 1981 vollzogen. Die Helfer des Zuges erhielten an diesem Tag vom damaligen 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde Rodalben, Herrn Karl Cronauer, ihre Ernennungsurkunden. LZR-Zugführer Dietmar Schwartz wurde zum Oberbrandmeister, sein Stellvertreter Franz Morio zu Brandmeister ernannt. Die übrigen Helfer wirkten fortan als Truppmänner und –führer in der Feuerwehr mit.

Nach dem Ende des „kalten Krieges“ wurde in den 90er Jahren auch die zivile Verteidigung neu organisiert. Eine formale Auflösung des Zuges fand nicht statt. Wir nehmen hierfür das Jahr 1996 an. In diesem Jahr wurde der RW 1 der Verbandgemeinde übergeben. Das neuere LF 16-TS verblieb in unserer Wehr und ist seither Teil der Löschwasserversorgungskomponente (LVK), welche als Einheit des Katastrophenschutzes in der Verbandsgemeinde Rodalben stationiert ist. Das ältere LF 16-TS wurde anderweitig im Landkreis stationiert. Nach 33 Jahren ging damit die Geschichte des II. Zuges der 5 4 LS-FB-RPL (später LZ-R) zuende.

Zugführer

1963 - 1966 Bischoff, Albrecht

???? - ???? Visse, Rainer

???? - ???? Würtz, Franz

???? - 1992 Schwartz, Dietmar

1992 – 1996 Kämmerer, Bernd