Neue Feuerwehrdienstvorschrift:

fwdv

Seit 2. April 2012 wurde durch das Land Rheinland-Pfalz die neue Feuerwehrdienstvorschrift 2 (FwDV 2) "Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren" in Kraft gesetzt.

 

Die "neue" FwDV 2 (Stand Januar 2012) ist somit ab sofort bei allen Aus- und Fortbildungen zu beachten und anzuwenden.

 

 

Der vollständige Text der neuen FwDV 2 kann hier auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule heruntergeladen werden.