Jetzt ist es vorbei...

Rwm-Ausstattung

Am 12.07.2012 endet in Rheinland-Pfalz die gesetzliche Übergangsfrist zur Nachrüstung von Gebäuden mit Rauchmeldern. Dies gilt sowohl für selbst genutzte wie auch vermietete Wohnräume und Gebäude.

 

Einen interessanten Flyer mit näheren Informationen finden Sie hier!

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch online unter www.rauchmelder-lebensretter.de oder bei ihrer örtlichen Feuerwehr.